Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ortscups OG
1. Allgemeines
1.1. Der Auftragnehmer Ortscups OG (nachfolgend Ortscups oder AN genannt) stellt dem Auftraggeber (nachfolgend Verein oder AG genannt) eine Online- Plattform zur Veröffentlichung von Turnierinseraten zur Verfügung. Die Erbringung dieser Dienstleistung sowie die technischen Verfügbarkeiten richten sich nach dem beiliegenden Service Level Agreement (SLA), welches einen integralen Bestandteil dieser Vereinbarung bildet.
1.2. B2B-Ausschließlichkeit: Das Angebot richtet sich ausschließlich an Vereine, die im österreichischen Vereinsregister (ZVR) eingetragen sind und das Inserat im Rahmen ihrer (unternehmerischen) Vereinstätigkeit schalten. Die Angabe einer gültigen ZVR-Zahl ist Voraussetzung für den Vertragsschluss. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge, die Ortscups mit dem AG abschließt, auch wenn im Einzelfall bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird. Geschäftsbedingungen des AG gelten nur, wenn sie von Ortscups schriftlich anerkannt wurden.
2. Leistungsumfang
2.1. Der Anbieter stellt eine Plattform zur Verfügung, auf der Kunden Turnierausschreibungen veröffentlichen können. Der Auftraggeber erwirbt Kontingente für Inserate. Ein Inserat beinhaltet die vom Kunden bereitgestellten Daten und bleibt bis zum Ende des Turniertages online. Ein Inserat-Kontingent wird für eine Inserat-Veröffentlichung verbraucht. Inserat- Kontingente verfallen nicht und bleiben bis zu ihrer Einlösung gültig, sofern die Plattform betrieben wird.
2.2. Der Anbieter schuldet lediglich die Bereitstellung des Speicherplatzes und die Abrufbarkeit des Inserats im Internet nach dem Stand der Technik. Ein bestimmter Werbeerfolg oder eine Mindestanzahl an Aufrufen wird nicht geschuldet.
2.3. Der genaue technische Umfang des Angebots des AN ist im jeweiligen SLA mit dem AG festgelegt.
2.4. Der AN ist berechtigt, die zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten Einrichtungen nach freiem Ermessen zu ändern, wenn keine Beeinträchtigung der Dienstleistungen zu erwarten ist.
3. Vertragsschluss und Zahlung
3.1. Die Präsentation der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Der Vertrag kommt zustande, indem der Verein den Bestellprozess durchläuft und durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ (oder einer inhaltsgleichen Formulierung) via Stripe ein verbindliches Angebot abgibt, welches Ortscups durch die Bereitstellung der Inserat-Kontingente annimmt.
3.2. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Dienstleister Stripe. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise.
3.3. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise in Euro. Sofern der AN umsatzsteuerpflichtig ist oder wird, wird die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt.
3.4. Der AG verpflichtet sich, im Falle von Rückbuchungen (z.B. mangels Deckung oder unberechtigter Dispute bei Stripe) sämtliche damit verbundenen Spesen und Bearbeitungsgebühren des Zahlungsdienstleisters sowie eine angemessene Bearbeitungspauschale des AN zu tragen.
3.5. Der Verein erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Rechnungslegung ausschließlich in elektronischer Form (per E-Mail oder als Download-Link via Stripe) erfolgt.
4. Pflichten und Inhalte
4.1. Der AG ist verpflichtet, die zur Nutzung der Dienstleistungen vom AN erforderlichen Passwörter und Log-Ins vertraulich zu behandeln.
4.2. Der AG wird die dem AN übergebenen Daten und Informationen zusätzlich bei sich verwahren, so dass sie bei Verlust oder Beschädigung jederzeit rekonstruiert werden können.
4.3. Der Verein räumt Ortscups mit dem Hochladen von Inhalten (Texten, Logos, Bildern) das einfache, unwiderrufliche, zeitlich auf die Dauer der Inseratschaltung begrenzte und örtlich unbeschränkte Recht ein, diese Inhalte auf der Plattform zum Zweck der Vertragserfüllung zu nutzen, zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen.
4.4. Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die von ihm eingestellten Inhalte (Texte, Bilder, Links). Er sichert zu, dass die Inhalte nicht gegen gesetzliche Vorschriften (insbes. Urheberrecht, Markenrecht, Jugendschutz) verstoßen.
4.5. Der AN ist nicht verpflichtet, die Inserate auf Rechtsverletzungen zu prüfen, behält sich jedoch das Recht vor, Inhalte bei begründetem Verdacht auf Rechtswidrigkeit, oder bei Verstoß gegen die guten Sitten, ohne Vorankündigung und ohne Rückerstattung des Entgelts zu sperren oder zu löschen.
4.6. Schad- und Klagloshaltung : Für den Fall, dass Ortscups von Dritten (z. B. von Rechteinhabern oder Behörden) wegen der vom Verein eingestellten Inhalte in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Verein, Ortscups vollumfänglich schad- und klaglos zu halten. Dies umfasst insbesondere den Ersatz sämtlicher Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung (Anwalts- und Gerichtskosten), etwaige Schadenersatzzahlungen an Dritte sowie behördliche Strafen, die Ortscups in diesem Zusammenhang auferlegt werden.
5. Stornierung und Absage
5.1. Da die Dienstleistung mit der Freischaltung des Inserats vollständig erbracht ist, besteht bei einer nachträglichen Absage des Turniers durch den Kunden kein Anspruch auf Rückerstattung.
6. Leistungsstörungen
6.1. Der AN verpflichtet sich zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienstleistungen. Erbringt der AN die Dienstleistungen nicht zu den vorgesehenen Zeitpunkten oder nur mangelhaft, d.h. mit wesentlichen Abweichungen von den vereinbarten Qualitätsstandards, ist er verpflichtet, mit der Mängelbeseitigung umgehend zu beginnen und innerhalb angemessener Frist seine Leistungen ordnungsgemäß und mangelfrei zu erbringen, indem er nach seiner Wahl die betroffenen Leistungen wiederholt oder notwendige Nachbesserungsarbeiten durchführt.
6.2. Beruht die Mangelhaftigkeit auf einer Verletzung der Verpflichtungen des AG gemäß Punkt 4 , ist jede unentgeltliche Pflicht zur Mängelbeseitigung ausgeschlossen. In diesen Fällen gelten die von Ortscups erbrachten Leistungen trotz möglichen Einschränkungen dennoch als vertragsgemäß erbracht. Der AN wird auf Wunsch des AG eine kostenpflichtige Beseitigung des Mangels unternehmen.
6.3. Der AG wird Ortscups bei der Mängelbeseitigung unterstützen und alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Aufgetretene Mängel sind vom AG unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Bekanntwerden, per E-Mail an Ortscups zu melden (Rügepflicht gemäß § 377 UGB). Unterlässt der AG die rechtzeitige Meldung, gilt die Leistung als genehmigt und die Geltendmachung von Gewährleistungs-, Schadenersatz- sowie Irrtumsansprüchen ist ausgeschlossen.
6.4. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs (6) Monate. Die Rechte des AG aus der Gewährleistung sowie die Ansprüche daraus verjähren jedenfalls 1 Monat nach Ende der jeweiligen Gewährleistungsfrist. Die Möglichkeit der Einrede gegen die Entgeltforderung iSd § 933 Abs 3 ABGB wird ausgeschlossen.
6.5. Die Aktualisierungspflicht gem § 7 VGG iVm § 1 Abs 3 VGG wird in ihrem gesamten Ausmaß ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird. Hinsichtlich Aktualisierungen / Updates kommen daher nur die diesbezüglichen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien zu tragen.
7. Vertragsstrafe
7.1. Der AN ist verpflichtet, die im SLA genannten Erfüllungsgrade bzw. Wiederherstellungszeiten nach Prioritäten einzuhalten. Sollte der AN für die Wiederherstellung die im SLA genannten Zeitlimits überschreiten, oder die Erfüllungsgrade unterschreiten, hat der AG Anspruch auf eine Kompensation in Form einer Gutschrift. Die Art, Berechnung und Höhe dieser Gutschrift richten sich ausschließlich nach den Bestimmungen des jeweils gültigen SLA. Ein Anspruch auf Barauszahlung dieser Gutschrift ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadenersatzanspruches, es sei denn bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit, ist ausgeschlossen. Sollten Überschreitungen der Zeitlimits oder Unterschreitungen der Erfüllungsgrade eintreten, sind diese dem AN unverzüglich per E-Mail oder telefonisch zur Kenntnis zu bringen.
8. Haftung
8.1. Der AN haftet dem AG für von ihm nachweislich verschuldete Schäden nur im Falle groben Verschuldens und bei Vorsatz. Im Falle von verschuldeten Personenschäden haftet der AN unbeschränkt.
8.2. Die Haftung für mittelbare Schäden - wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter - wird ausdrücklich ausgeschlossen.
8.3. Schadenersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.
8.4. Sofern der AN das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der AN diese Ansprüche an den AG ab.
8.5. Der AN haftet nicht für Störungen der Telekommunikationsinfrastruktur einschließlich der Telefonleitungen.
9. Vergütung
9.1. Die vom AG zu bezahlenden Vergütungen und Konditionen ergeben sich aus dem Vertrag.
9.2. Alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Abgabenschuldigkeiten, wie z.B. Rechtsgeschäftsgebühren oder Quellensteuern, trägt der AG. Sollte der AN für solche Abgaben in Anspruch genommen werden, so wird der AG den AN schad- und klaglos halten.
10. Referenzwerbung
10.1. Ortscups ist berechtigt, den Namen und das Logo des AG (Vereinslogo) als Referenz auf der eigenen Website, in Präsentationen oder in Social-Media- Kanälen zu verwenden, um auf die Geschäftsbeziehung hinzuweisen.
10.2. Der Auftraggeber kann dieser Verwendung jederzeit per E-Mail für die Zukunft widersprechen.
11. Höhere Gewalt
11.1. Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, sich auf die Dienstleistungen auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverfügbarkeit von Produkten nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar.
12. Datenschutz
12.1. Die Datenschutzerklärung iSd Art 13 und 14 DSGVO wird dem Auftrag beigelegt.
13. Änderungsvorbehalt
13.1. Ortscups behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. In diesem Fall wird der Auftraggeber mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail informiert.
13.2. Widerspricht der Auftraggeber der Änderung nicht innerhalb dieser Frist, gelten die geänderten AGB als akzeptiert.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt.
14.2. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des AN als vereinbart.
14.3. Bei Streitigkeiten vereinbaren die Parteien, vor Einleitung rechtlicher Schritte eine außergerichtliche Beilegung durch eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit Schwerpunkt Wirtschaftsmediation anzustreben. Rechtliche Schritte werden frühestens einen Monat nach Scheitern dieser Verhandlungen eingeleitet.
